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Runder Tisch gegen häusliche Gewalt: Erste Schritte
Erste Schritte

Ob Sie im Frauenhaus oder privat Zuflucht gefunden haben, nach einer Trennung sind Ämtergänge nötig.



SOFORT

Ärztliches Attest

Ein ärztliches Attest über Verletzungen oder eine Vergewaltigung ist ein wichtiger Beweis vor Gericht. Das Attest muss sofort nach der Tat erstellt werden, auch wenn Sie erst später entscheiden, ob Sie den Misshandler anzeigen wollen. Sie können sich bei Ihrem Hausarzt/-ärztin, Ihrer Gynäkologin oder in der Ambulanz eines Krankenhauses untersuchen lassen. Bitten Sie um eine genaue Dokumentation aller Verletzungen, Schmerzen und Beeinträchtigungen, gegebenenfalls mit Foto.

Im gerichtsmedizinischen Institut in Köln werden Atteste für Opfer häuslicher Gewalt unter Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (i.d.R. min. 10 Jahre) archiviert und können unter Nennung der Tagebuchnummer, notfalls auch nur über Namen und Zeitangaben, recherchiert werden.

 

Konten sperren

Wenn der Misshandler Zugriff auf Ihr Konto hat, lassen Sie es bei Ihrer Bank sofort sperren. Eröffnen Sie ein eigenes Konto.

Gemeinsame Sparbücher, Wertpapiere usw. können Sie sicherstellen und an einem sicheren Ort aufbewahren.

Fertigen Sie zumindest Kopien an, damit Sie später nachweisen können, welche Werte vorhanden waren.

 

Geld sofort

Fordern Sie Unterhalt von Ihrem Partner mit Hilfe eines Rechtsanwalts/Rechtsanwältin, der/die sich im Familienrecht auskennt. Dort können Sie auch weitere Fragen zu einer Trennung/Scheidung klären.

Stellen Sie einen Antrag bei der Agentur für Arbeit auf Arbeitslosengeld I oder bei der zuständigen ARGE auf Arbeitslosengeld II (abhängig davon, ob Sie bisher erwerbstätig waren oder nicht). Suchen Sie sich Hilfe bei einer Beratungsstelle (Frauenberatung, Arbeitslosenberatung).

 

Kinder zur Mutter

In Fällen von Gefährdung der Kinder oder wenn Sie eine Entführung/Entziehung durch den Misshandler oder seiner Verwandten befürchten, sollte sofort das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt werden. Hierbei erhalten Sie Unterstützung von Ihrem Rechtsanwalt/Rechtsanwältin und dem Jugendamt.

In weiteren Schritten können Sorgerecht und Umgangsrecht geregelt werden. Wenn Ihre Kinder beim Vater geblieben sind können Sie auf diesem Weg auch Besuchskontakte für sich vereinbaren.

 

Kindergarten-/Schulwechsel

Unmittelbar nach der Trennung/Flucht können Sie die Kinder ein bis zwei Wochen vom bisherigen Kindergarten/Schule beurlauben, damit auch sie zur Ruhe kommen und der Misshandler die Kinder dort nicht beunruhigen oder entziehen kann. Sind Sie geflüchtet, empfiehlt es sich, die Kinder an einer neuen Einrichtung in der Nähe anzumelden. Auf jeden Fall müssen Sie im Kindergarten/Schule Bescheid sagen, wer Ihr Kind abholen darf und wo Sie im Bedarfsfall zu erreichen sind.

Gegebenenfalls Antrag auf > Aufenthaltsbestimmungsrecht.

 

Geld für Kinder

Teilen Sie der Kindergeldkasse umgehend mit, dass Sie jetzt allein leben und das Geld auf Ihr neues Konto überwiesen werden soll. Die Kindergeldkasse stoppt erst mal die Zahlung, schickt Ihnen das entsprechende Formular zu und prüft Ihren Anspruch. Wenn alles geregelt ist, erhalten Sie das Ihnen zustehende Kindergeld auf Ihr Konto. Falls Sie Ihr Erziehungsgeld nicht schon auf Ihr Konto bekommen, teilen Sie auch dort Ihre Trennung und Ihre neue Kontonummer mit.

 

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BALD

Sachen aus der Wohnung holen

Benötigen Sie persönliche Sachen wie Dokumente, Spielsachen, Schulsachen, Kleidung aus der gemeinsamen Wohnung?

Schreiben Sie eine Liste der Dinge, die Sie dringend brauchen.

Sie können die Polizei um Begleitschutz bitten, wenn Sie die Sachen aus der Wohnung holen. Diese ist aber nicht dazu verpflichtet, Ihnen zu helfen.

Ihr Rechtsbeistand kann an Ihren Partner einen Brief schreiben und die Liste beifügen, was Sie benötigen, und ihn bitten, diese Sachen zu der Anwaltspraxis oder zum Jugendamt zu bringen, wo Sie sie abholen.

Sie können die Liste bei Gericht einreichen und einen Antrag auf Herausgabe der Sachen stellen.

 

Post

Lassen Sie sich Ihre persönliche Post an eine andere Adresse schicken, z.B. an Freunde, das Frauenhaus,… Stellen Sie einen Nachsendeantrag bei der Post. Er kostet 15 Euro. Streichen Sie den Absatz „Einwilligung“ aus dem Auftrag und schicken Sie die Karte „Widerspruch“ ausgefüllt und unterschrieben ab, um die Weitergabe Ihrer neuen Adresse durch die Post zu verhindern.

Bei Polizei und Gericht kann Ihre Adresse zu Ihrem Schutz in einem extra Umschlag beigefügt werden, damit Anwalt/Anwältin des Mannes sie nicht aus den Akten erfährt.

Bei Gericht kann die Adresse Ihres Anwalts/Anwältin als ladungsfähige Adresse angegeben werden. Von dort wird die Post dann an Sie weitergeleitet.

 

Kredite und Schulden

Sprechen Sie mit der Bank über die Situation. Kündigen Sie Daueraufträge, die auf Ihren Namen laufen. Klären Sie, ob Sie aus gemeinsamen Krediten herauskommen können. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Rechtsanwalt/Rechtsanwältin. Machen Sie einen Termin bei der Schuldnerberatung.

 

Wohnung suchen

Beantragen Sie beim Wohnungsamt einen Wohnberechtigungsschein (WBS) und melden Sie sich wohnungssuchend.

Wenn Sie kein Einkommen haben, erkundigen Sie sich bei der Agentur für Arbeit, wie groß und wie teuer eine angemessene Wohnung für Sie sein darf, so dass die Miete übernommen wird. Suchen Sie in den Kleinanzeigen der Zeitung, ob Sie eine entsprechende Wohnung finden können.

Kündigen Sie Ihre bisherige Wohnung, um nicht für spätere Mietschulden zu haften. Dazu brauchen Sie die Unterschrift des Misshandlers. Wenn er diese nicht geben will, sprechen Sie mit Ihrem Vermieter, ob Sie aus dem Mietvertrag entlassen werden können.

 

Anmeldung und Auskunftsperre

Bei der Anmeldung Ihres neuen Wohnortes sollten Sie eine Auskunftsperre beantragen. Keine Privatperson – auch nicht Ihr Ehemann – wird dann erfahren, wo Sie leben.

Dafür stellen Sie beim Einwohnermeldeamt einen Antrag ( formlos oder auf einem Formblatt der Behörde ), in dem Sie die Gründe – Misshandlung und Bedrohung – kurz beschreiben.

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Unbedingt beachten!

Weiß der Misshandler, zu welchen Ämtern Sie gehen, können Sie sich vor Übergriffen so schützen:

 

- Fragen Sie, ob Sie Termine möglichst außerhalb der regulären Sprechzeiten vereinbaren können.

- Lassen Sie sich von einer Vertrauensperson begleiten.

- Informieren Sie die zuständigen Mitarbeiter/innen dieser Ämter über eine mögliche Gefährdung.

- Lassen Sie die Polizei holen, wenn der Misshandler Sie in den Ämtern bedroht oder verfolgt.

- Bitten Sie darum, dass Ihre aktuelle Adresse durch die Ämter nicht an Dritte gegeben wird. Auch eine Postfachadresse (z.B. Frauenhaus) muss von den Ämtern akzeptiert werden.

- Wenn Sie sich Hilfen wie „Inhalt der Notfalltasche“ und „Sicherheitsplan“ ausdrucken, lassen Sie diese nicht zu hause sichtbar liegen.

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Arbeitsplatz

Wenn Sie Angst haben, dass der Misshandler am Arbeitsplatz auftaucht, lassen Sie sich für einige Tage von Ihrem Hausarzt krankschreiben. Bitten Sie Vorgesetzte und Kolleginnen, dem Misshandler keine Auskünfte zu geben und Sie zu warnen, falls er Ihnen auflauert.

 

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